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Datenschutz

Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch die Universität München erfolgt gemäß Art. 87 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Die durch Sie vorgenommenen Änderungen werden zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit protokolliert.


Vollzug des Studierenden-Energiepreispauschalengesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2357) (EPPSG) und der Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-Durchführungsverordnung - EPPSG-DV) vom 14. Februar 2023

Studierende, die am 01.12.2022 an der Universität München immatrikuliert waren, haben im Rahmen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) grundsätzlich Anspruch auf eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 EUR (außer Gasthörer oder Gaststudierende). Die Beantragung erfolgt nicht bei der Universität München, sondern über eine zentrale digitale Antragsplattform des Bundes und der Länder. Die Universität München ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antragsverfahrens. Damit es Ihnen jedoch möglich ist, dort einen Antrag zu stellen, wurde die Universität München rechtlich verpflichtet, Daten zu Ihrer Person (verschlüsselt) zu verarbeiten. Diese Daten werden an die im Freistaat Bayern zuständige Stelle übermittelt. Der Zugangsschlüssel und die PIN werden an Sie übermittelt. Die weiteren Informationen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.